Menü
Schließen

Abobedingungen

Abonnements werden jeweils für eine Konzertsaison abgeschlossen. Sie verlängern sich automatisch um eine Spielzeit, wenn sie nicht bis zum 30. April gekündigt werden. Ab der dritten Spielzeit innerhalb einer AboReihe kann diese jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Das gilt nicht für Sonder-Abonnements (z. B. BoSy Querbeet). Änderungen jeglicher Art erbitten wir schriftlich.

Der Abschluss eines Abonnements stellt einen rechtsgültigen Vertrag zwischen Ihnen und den Bochumer Symphonikern dar, für den wir eine schriftliche Bestellung mit einer rechtsgültigen Unterschrift benötigen. Die AboBedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages.

Die Bochumer Symphoniker werden alles unternehmen, um die durch den/die Abonnent:in getroffene Platz- und Programmwahl einzuhalten. Allerdings behalten sie sich aus künstlerischen und/oder organisatorischen Gründen das Recht vor, Platz-, Programm- und Besetzungsänderungen vorzunehmen.


Ausfall eines Konzerts 

Bei Ausfall eines Konzertes durch Streik oder höhere Gewalt einschließlich infolge rechtlicher Vorgaben hat der/die Abonnent:in keinen Anspruch auf eine Ersatzleistung. Das gilt auch bei Versäumnis eines Konzertes Ihrerseits.


Übertragbarkeit

Das Abonnement ist auf Dritte übertragbar und nicht namensgebunden. Der/Die eingetragene Abonnent:in bleibt aber Vertragspartner:in. Bei der Weitergabe von ermäßigten Abonnementkarten an nicht Ermäßigungsberechtigte ist am Konzerttag eine Aufzahlung an der Abendkasse zu leisten. Beachten Sie bitte, dass Ermäßigungen nur für den berechtigten Personenkreis gelten. Der gültige Ermäßigungsnachweis ist bei der Buchung des Abonnements, beim Einlass und bei der Verlängerung des Abonnements vor Beginn jeder Saison vorzulegen. Eine Ermäßigung des Abonnementpreises um jeweils 50% gilt für Jugendliche bis 18 Jahre, Schüler:innen und Student:innen bis einschließlich 29 Jahre, Auszubildende, Schwerbehinderte (mind. 80%) sowie eine eingetragene Begleitperson und Inhaber:innen eines Vergünstigungsausweises. Es kann jeweils nur eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden.


Bezahlung

Der Abonnement-Betrag kann an der Konzertkasse im Musikforum und in der Bochum Touristinfo bar, per EC-Karte oder per Kreditkarte (VISA und Mastercard) bezahlt werden. Bei Verlängerung des Abonnements erhalten Sie eine Rechnung. Die ausgewiesenen Beträge überweisen Sie bitte unter Angabe der Rechnungsnummer und der Debitorennummer auf folgendes Konto: 

 

Bochum Marketing GmbH 

IBAN DE69 4305 0001 0001 2133 88 

 

Darüber hinaus können Sie als Abonnent:in mit der ersten Verlängerung Ihres Abonnements am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, wenn Sie uns ein Basis-Lastschrift-Mandat erteilen.

Das Formular dazu finden Sie auf dem AboBestellschein und Sie erhalten es an der Konzertkasse im Musikforum und in der Bochum Touristinfo. Nach Bezahlung, die bis zum ersten Konzerttermin des gewählten Abonnements erfolgt sein muss, erhalten Sie einen AboAusweis sowie die entsprechenden Eintrittskarten für die gebuchten Veranstaltungen. Für den Einlass zum jeweiligen Konzert benötigen Sie die gültige Eintrittskarte. Ohne gültige Eintrittskarte ist kein Einlass in den Saal möglich. Ein Nachdruck von Eintrittskarten im Rahmen eines Abonnements ist gegen eine Bearbeitungsgebühr von 3,00 Euro pro Eintrittskarte vor Konzertbeginn an der Abendkasse möglich.


Vorverkauf

Abonnent:innen sind berechtigt, am exklusiven Vorverkauf für Abonnements und Einzelkarten teilzunehmen, dieses Vorkaufsrecht ist im System hinterlegt und muss nicht gesondert nachgewiesen werden. Darüber hinaus berechtigt der AboAusweis zur Teilnahme an speziellen Rabattaktionen und/oder exklusiven Abonnent:innen-Veranstaltungen, über die wir Sie im Laufe der Saison rechtzeitig informieren werden.


Verlust

Bei Verlust des AboAusweises erhalten Abonnent: innen an der Konzertkasse im Musikforum und bei der Bochum Touristinfo einen Ersatzausweis, für den eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro fällig wird.


WahlAbo

Abonnent:innen des WahlAbos erhalten nach Bezahlung des Wahlabonnements wahlweise 10 oder 6 Gutscheine, die jeweils beginnend mit dem exklusiven Kartenvorverkauf nach Verfügbarkeit gegen Eintrittskarten umgetauscht werden können. Die Einlösung von WahlAbo-Gutscheinen für Eigenveranstaltungen der Bochumer Symphoniker ist entweder an der Konzertkasse im Musikforum, in der Bochum Touristinfo oder per Post nach telefonischer Kartenreservierung möglich. Die Karten werden ausschließlich bis eine Woche vor dem gewünschten Konzerttermin gegen eine Gebühr in Höhe von 4,00 Euro per Post verschickt. Eine Einlösung im Onlineshop für Karten mit WahlAbo-Vorteil ist nicht möglich.

WahlAbo-Gutscheine können für alle Konzerte der Reihe BoSy Meisterstücke sowie Von Herzen mit einem WahlAbo-Vorteil eingelöst werden. Soll in eine höhere Preiskategorie als die im WahlAbo gewählte getauscht werden, zahlt der/ die Abonnent:in die Differenz zwischen WahlAbo-Gutscheinwert und dem WahlAbopreis der Karte auf. Eine Auszahlung der Differenz beim Tausch in eine niedrigere Preiskategorie ist leider nicht möglich, der Wert verbleibt auf dem WahlAbo-Gutschein.

Die WahlAbo-Gutscheine können darüber hinaus gegen Eintrittskarten für Eigenveranstaltungen der Bochumer Symphoniker ohne WahlAbo-Vorteil eingelöst werden. In diesen Einlösefällen wird der WahlAbo-Gutschein zu einem Wertgutschein, ausschließlich der aufgedruckte Betrag wird auf den Normalpreis der Karte angerechnet. Bei mit WahlAbo-Gutscheinen bezahlten Eintrittskarten und Sonderabonnements ist der Tausch eines Konzerttermins ausgeschlossen. Eine Kartenrückgabe ist nicht möglich. Die WahlAbo-Gutscheine können nicht für Kooperationskonzerte (z. B. Klavierfestival Ruhr) oder Konzerte externer Veranstalter eingelöst werden. Die WahlAbo-Gutscheine verlieren am jeweiligen Saisonende ihre Gültigkeit.


FestplatzAbo

Abonnent:innen eines FestplatzAbos haben die Möglichkeit, pro Abonnement einen Abonnementtermin gegen einen anderen Konzerttermin von Eigenveranstaltungen der regulären Konzertreihen der Bochumer Symphoniker in der aktuellen Saison zu tauschen. In diesem Fall nimmt Bochum Marketing an der Konzertkasse im Musikforum und in der Bochum Touristinfo den Änderungswunsch bis drei Tage vor dem Veranstaltungstermin entgegen und stellt gegen Vorlage der Eintrittskarten einen Umtauschgutschein aus. Umtauschscheine gelten nur für Konzerte in der Saison, in der sie ausgestellt wurden. Eine Auszahlung ist nicht möglich.

Auch hier gilt: Soll in eine höhere Preiskategorie getauscht werden, zahlt der/die Abonnent:in die Differenz zwischen dem Wert des Umtauschgutscheines und dem Abopreis der Karte auf. Eine Auszahlung der Differenz beim Tausch in eine niedrigere Preiskategorie ist leider nicht möglich, der Wert verbleibt auf dem Umtauschgutschein. Für die Einlösung von Umtauschgutscheinen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 4,00 Euro pro Karte erhoben.


Daten 

Personenbezogene Daten werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, bearbeitet, gespeichert und genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Der/Die Abonnent:in willigt mit der Abonnement-Bestellung hierin ein.


Stand: März 2024

Gerichtsstand ist Bochum