Abonnements werden jeweils für eine Konzertsaison abgeschlossen. Sie verlängern sich automatisch um eine Spielzeit, wenn sie nicht bis zum 30. April gekündigt werden. Ab der dritten Spielzeit innerhalb einer AboReihe kann diese jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Das gilt nicht für Sonder-Abonnements (z. B. BoSy Querbeet). Änderungen jeglicher Art erbitten wir schriftlich.
Der Abschluss eines Abonnements stellt einen rechtsgültigen Vertrag zwischen Ihnen und den Bochumer Symphonikern dar, für den wir eine schriftliche Bestellung mit einer rechtsgültigen Unterschrift benötigen. Die AboBedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages.
Die Bochumer Symphoniker werden alles unternehmen, um die durch den/die Abonnent:in getroffene Platz- und Programmwahl einzuhalten. Allerdings behalten sie sich aus künstlerischen und/oder organisatorischen Gründen das Recht vor, Platz-, Programm- und Besetzungsänderungen vorzunehmen.