AboBedingungen
Abonnements werden jeweils für eine Konzertsaison abgeschlossen. Sie verlängern sich automatisch um eine Spielzeit, wenn sie nicht jeweils bis zum 30. April schriftlich gekündigt werden. Das gilt nicht für Sonderabonnements (z.B. Weihnachtsabonnements). Änderungen jeglicher Art erbitten wir schriftlich.
Der Abschluss eines Abonnements stellt einen rechtsgültigen Vertrag zwischen Ihnen und den Bochumer Symphonikern dar, für den wir eine schriftliche Bestellung mit einer rechtsgültigen Unterschrift benötigen. Die Abobedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages.
Die Bochumer Symphoniker werden alles unternehmen, um die durch den Abonnenten getroffene Platzwahl einzuhalten. Allerdings behalten sie sich aus künstlerischen und / oder organisatorischen Gründen das Recht vor, Platzänderungen vorzunehmen.
Bei Ausfall eines Konzertes durch Streik oder höhere Gewalt hat ein Abonnement keinen Anspruch auf eine Ersatzleistung. Das gilt auch bei Versäumnis eines Konzertes.
Das Abonnement ist auf Dritte übertragbar und nicht namensgebunden. Der eingetragene Abonnent bleibt aber Vertragspartner. Ermäßigte Abonnements können nur an Ermäßigungsberechtigte weitergegeben werden, eine Aufzahlung ist nicht möglich. Beachten Sie dabei bitte, dass Ermäßigungen nur für den berechtigten Personenkreis gelten. Berechtigungsnachweise sind beim Einlass vorzuzeigen.
Eine Ermäßigung des Abonnementpreises um jeweils 50% gilt für Jugendliche bis 18 Jahre, Schüler und Studenten bis 29 Jahre, Auszubildende, Schwerbehinderte (mind. 80%) und Inhaber eines Vergünstigungsausweises.
Der gültige Ermäßigungsnachweis muss bei der Buchung des Abonnements vorgelegt werden und vor der Verlängerung erneut. Es kann jeweils nur eine Ermäßigung in Anspruch genommen werden.
Der Abonnement-Betrag wird entweder bei Buchung direkt bezahlt oder Ihnen mit bei Buchung des Abonnements in Rechnung gestellt. Die ausgewiesenen Beträge überweisen Sie bitte unter Angabe der Rechnungsnummer und der Kundennummer auf das angegebene Konto:
Bochum Marketing GmbH
IBAN DE69 4305 0001 0001 2133 88
SWIFT-BIC WELADED1BOC
Gutscheine können nicht für Abonnementrechnungen eingelöst werden.
Nach Bezahlung erhalten Sie einen Aboausweis sowie die entsprechenden Eintrittskarten für die gebuchten Veranstaltungen. Für den Einlass zum jeweiligen Konzert benötigen Sie die gültige(n) Eintrittskarte(n). Der Aboausweis berechtigt zur Teilnahme an speziellen Rabattaktionen und/oder exklusiven Abonnenten-Veranstaltungen, über die wir Sie im Laufe der Saison rechtzeitig informieren werden.
Bei Verlust des Aboausweises erhalten Abonnenten bei Bochum Marketing einen Ersatzausweis, für den eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 Euro fällig wird.
Wahlabonnenten erhalten Gutscheine, die nach Verfügbarkeit gegen Eintrittskarten umgetauscht werden können.
Die Einlösung von Wahlabo-Gutscheinen für Eigenveranstaltungen der regulären Konzertreihen der Bochumer Symphoniker ist entweder bei Bochum Marketing im Ticketshop, an der Konzertkasse im Anneliese Brost Musikforum Ruhr oder per Post möglich. Die Karten werden ausschließlich bis eine Woche vor dem gewünschten Termin per Post verschickt.
Wahlabo-Gutscheine können nicht für Sonderkonzerte (z.B. Silvesterkonzerte, Classic Night etc.), Kooperationskonzerte (z.B. Klavier-Festival etc.) oder Konzerte externer Veranstalter (z.B. Aids-Gala) eingelöst werden. Soll in eine höhere Preiskategorie als die im WahlAbo gewählte getauscht werden, zahlt der Abonnent die Differenz zwischen Wahlabo-Gutscheinwert und Einzelkartenpreis auf. Eine Auszahlung der Differenz beim Tausch in eine niedrigere Preiskategorie ist leider nicht möglich.
Die Wahlabo-Gutscheine verlieren am Saisonende ihre Gültigkeit. Bei Verlust von nicht eingelösten Gutscheinen kann gegen eine Gebühr von 4,00 Euro pro Karte ein Ersatz bei Bochum Marketing im Ticketshop ausgestellt werden.
Abonnenten einer Festmiete haben die Möglichkeit, einen Abonnementtermin gegen einen anderen Konzerttermin von Eigenveranstaltungen der regulären Konzertreihen der Bochumer Symphoniker in der Saison zu tauschen. In diesem Fall nimmt Bochum Marketing den Änderungswunsch entgegen und stellt gegen Vorlage der Eintrittskarten einen Umtauschschein aus. Auch hier gilt: Soll in eine höhere Preiskategorie getauscht werden, zahlt der Abonnent die Differenz zwischen Gutscheinwert und Einzelkartenpreis auf. Eine Auszahlung der Differenz beim Tausch in eine niedrigere Preiskategorie ist leider nicht möglich.
Für die Ausstellung von Umtauschscheinen wird eine Bearbeitungsgebühr in Hohe von 4,00 Euro pro Karte erhoben. Umtauschscheine gelten nur für Konzerte der Saison, in der sie ausgestellt wurden. Eine Auszahlung ist nicht möglich.
Bei Sonderabonnements ist der Tausch eines Termins ausgeschlossen.
Personenbezogene Daten werden unter Einhaltung des Datenschutzrechtes in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang erhoben, bearbeitet, gespeichert und genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Der Abonnent willigt mit der Abonnement-Bestellung hierin ein.
Gerichtsstand ist Bochum.